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Software für die STWEG-Verwaltung:
wer ist zuständig, wer zahlt, wer gibt frei

Bei Stockwerkeigentum ist jede Schadenmeldung zuerst eine Zuständigkeitsfrage. Rently trennt Sondereigentum und gemeinschaftliche Teile, kennt die Kompetenzsumme und holt Freigaben per Mail ein.

✓ Sondereigentum oder Gemeinschaft ✓ Kompetenzsumme mit Hinweis ✓ Freigabe per Mail

Die drei Fragen bei jedem Schaden

  1. Wer ist zuständig? Betrifft der Schaden das Sondereigentum einer Wohnung oder gemeinschaftliche Teile wie Dach, Lift oder Waschküche? Rently hält das am Ticket fest und weist darauf hin, wenn das Sondereigentum betroffen ist.
  2. Darf die Verwaltung entscheiden? Pro Liegenschaft lässt sich die Mandatsart STWEG und die Kompetenzsumme hinterlegen. Liegt eine Offerte oder Kostenposition darüber, zeigt Rently das an – bevor der Auftrag rausgeht.
  3. Wer zahlt? Kosten werden direkt an der Rechnung einem Kostenträger zugeordnet, auch der Gemeinschaft (STWEG) oder aufgeteilt auf mehrere.

Freigaben dokumentiert

Braucht es die Zustimmung der Eigentümerschaft oder eines Ausschusses, schickt die Verwaltung die Freigabe-Anfrage aus dem Ticket per Mail. Die Antwort und die Entscheidung stehen danach am Ticket, mit Datum.

Was sonst dazugehört

  • Schadenmeldung per Link oder QR-Code im Treppenhaus, ohne App und ohne Konto
  • Mieter-Chat, Handwerker-Verlauf und interne Notizen am selben Ticket
  • Offerten und Rechnungen als Belege, auswertbar pro Liegenschaft und Kreditor
  • Wartungspläne (Lift, Heizung, Brandschutz), die Tickets von selbst anlegen

Häufige Fragen

Wie unterscheidet Rently Sondereigentum und gemeinschaftliche Teile?

In der Triage am Ticket wird festgehalten, ob der Fall das Sondereigentum einer Wohnung betrifft. Bei STWEG-Liegenschaften zeigt Rently dann an, dass die Eigentümerschaft der Wohnung zuständig ist und nicht die Gemeinschaft.

Was passiert, wenn eine Offerte über der Kompetenzsumme liegt?

Rently zeigt einen Hinweis bei der Offerte und bei den Kosten. Gesperrt wird nichts – die Entscheidung bleibt bei der Verwaltung, die eine Freigabe einholen kann.

Kann die Gemeinschaft als Kostenträger erfasst werden?

Ja. «Gemeinschaft (STWEG)» ist ein eingebauter Kostenträger und wird bei Schäden an gemeinschaftlichen Teilen vorgeschlagen.

Eignet sich Rently auch für gemischte Portfolios?

Ja. Die Mandatsart wird pro Liegenschaft gesetzt; Mietliegenschaften und STWEG laufen im selben Konto.

In fünf Minuten ausprobiert

Die Demo zeigt eine Verwaltung mit Beispielfällen, ohne Anmeldung. Bis 3 Wohnungen ist Rently dauerhaft gratis.

Melden ohne App

Mieter:innen melden per Link oder QR-Code, mit Foto, Ort und Erreichbarkeit.

Alle Gespräche am Ticket

Mieter-Chat, Handwerker-Verlauf und interne Notizen am selben Fall.

Belege & Kosten

Offerten und Rechnungen am Ticket, mit Kostenträger und Suche nach Kreditor.

Schweizer Mietrecht im Blick

Wertelisten, Prozesse und Vorlagen, wie Ihre Verwaltung arbeitet.

Free-Tarif: bis 3 Wohnungen, 5 Mieter:innen und 5 Schadensmeldungen pro Monat dauerhaft gratis, mit allen Funktionen.

Passt dazu

Glossar

Kompetenzsumme

Was sie bedeutet und wo sie geregelt ist.

Glossar

Sondereigentum

Abgrenzung zu den gemeinschaftlichen Teilen.

Tools

Nebenkosten verteilen

Auch nach Wertquote.

Fakten

Rently auf einen Blick

Funktionen, Preise, Hosting.

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