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Mietkaution berechnen:
Höchstbetrag, Zins und Rückgabe

Wie viel Kaution darf verlangt werden, wie viel Zins bringt das Mietzinsdepot, und ab wann muss die Bank es freigeben? Nach Art. 257e OR, für Mietende und Verwaltungen.

✓ Höchstbetrag nach Art. 257e OR ✓ Zins auf dem Depot ✓ Freigabe nach Mietende

1 Mietzins

Gilt für Wohnräume. Bei Geschäftsräumen ist die Höhe frei vereinbar.

2 Zins und Rückgabe

Den aktuellen Zinssatz für Mietkautionskonten nennt Ihre Bank.

Höchstens zulässig (3 Nettomonatsmieten)

CHF 0
Nettomietzins erfassen
    Auf einem Bankkonto auf den Namen der Mieterschaft. Die Zinsen gehören der Mieterschaft.

    Die Regeln in Kürze

    FrageAntwortGesetz
    Höchstbetrag Wohnung3 MonatszinseArt. 257e Abs. 2 OR
    HinterlegungBankkonto auf den Namen der MieterschaftArt. 257e Abs. 1 OR
    Rückgabemit Zustimmung beider, rechtskräftigem Entscheid oder 1 Jahr nach Mietende ohne geltend gemachte AnsprücheArt. 257e Abs. 3 OR
    Geschäftsräumekeine gesetzliche Obergrenze–

    Für Verwaltungen

    Schäden, die beim Auszug von der Kaution gedeckt werden sollen, müssen belegt sein: mit dem Antritts- und dem Rückgabeprotokoll und mit dem Zeitwert des Bauteils. Dafür gibt es das Übergabeprotokoll und die Lebensdauertabelle.

    Häufige Fragen

    Wie hoch darf die Mietkaution sein?

    Bei Wohnräumen höchstens drei Monatszinse (Art. 257e Abs. 2 OR). Ob Nebenkosten-Akonti zum Monatszins zählen, ist umstritten. Auf der sicheren Seite ist, wer mit drei Nettomonatsmieten rechnet. Bei Geschäftsräumen gibt es keine gesetzliche Obergrenze.

    Wo muss das Mietzinsdepot liegen?

    Auf einem Spar- oder Depotkonto bei einer Bank, auf den Namen der Mieterschaft (Art. 257e Abs. 1 OR). Die Vermieterschaft darf die Kaution nicht auf ein eigenes Konto nehmen. Die Zinsen gehören der Mieterschaft.

    Wann bekomme ich die Kaution zurück?

    Die Bank zahlt aus, wenn beide Seiten zustimmen oder ein rechtskräftiger Entscheid vorliegt. Hat die Vermieterschaft innert einem Jahr nach Mietende keine Ansprüche rechtlich geltend gemacht, kann die Mieterschaft die Rückzahlung allein verlangen (Art. 257e Abs. 3 OR).

    Ist eine Mietkautionsversicherung erlaubt?

    Ja, wenn die Vermieterschaft einverstanden ist. Statt Geld zu hinterlegen, zahlt die Mieterschaft eine jährliche Prämie. Die Prämie ist verloren, und bei einem Schaden fordert die Versicherung den Betrag zurück.

    Darf die Vermieterschaft Schäden einfach von der Kaution abziehen?

    Nicht eigenmächtig. Sie braucht die Zustimmung der Mieterschaft oder einen Entscheid. Deshalb lohnt sich ein sauberes Übergabeprotokoll beim Ein- und Auszug.

    Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Stand Obligationenrecht 2026.

    Vom Einzug bis zur Kaution: alles am selben Ort

    Mietverhältnisse, Übergaben mit Protokoll und Schäden mit Belegen stehen in Rently pro Wohnung zusammen. Beim Auszug ist dokumentiert, was schon da war.

    Melden ohne App

    Mieter:innen melden per Link oder QR-Code, mit Foto, Ort und Erreichbarkeit.

    Alle Gespräche am Ticket

    Mieter-Chat, Handwerker-Verlauf und interne Notizen am selben Fall.

    Belege & Kosten

    Offerten und Rechnungen am Ticket, mit Kostenträger und Suche nach Kreditor.

    Schweizer Mietrecht im Blick

    Wertelisten, Prozesse und Vorlagen, wie Ihre Verwaltung arbeitet.

    Free-Tarif: bis 3 Wohnungen, 5 Mieter:innen und 5 Schadensmeldungen pro Monat dauerhaft gratis, mit allen Funktionen.

    Passt dazu

    Verfügbar

    Übergabeprotokoll

    Mängel beim Ein- und Auszug festhalten.

    Verfügbar

    Kündigungstermin

    Fristen und nächstmöglicher Termin.

    Verfügbar

    Lebensdauertabelle

    Zeitwert berechnen: was ist noch geschuldet?

    Verfügbar

    Wer zahlt was?

    Kleiner Unterhalt, Abnutzung oder Mieterschaden.

    Alle Tools ansehen