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Kaputt in der Mietwohnung:
Wer zahlt das?

39 typische Fälle, klar zugeordnet: Mieterschaft, Vermieterschaft oder Versicherung. Mit Begründung, Rechtsgrundlage und einer fertigen Schadensmeldung zum Ausdrucken.

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Die Zuordnung folgt der üblichen Praxis. Sie ist ein Anhaltspunkt, keine Zusage. Am Ende entscheiden Ursache, Mietvertrag und Einzelfall.

Mieterschaft Vermieterschaft Kommt darauf an Versicherung prüfen
Schaden gefunden? Melden geht auch ohne Formular

Mit Rently scannen Mieter:innen den QR-Code im Treppenhaus, fotografieren den Schaden und schicken ab, ohne App und ohne Konto. Bei der Verwaltung landet ein vollständiger Fall statt einer Combox-Nachricht.

Ansehen

Küche

Backofen oder Kochherd defektVermieterschaft

Warum: Fest eingebaute Geräte gehören zur Mietsache. Die Vermieterschaft muss sie in gebrauchstauglichem Zustand erhalten. Reparatur oder Ersatz gehen zu ihren Lasten, sofern der Defekt nicht schuldhaft verursacht wurde.

Was tun: Sofort melden, Gerät nicht selbst reparieren lassen. Wer eigenmächtig eine Fachperson bestellt, bleibt im Zweifel auf der Rechnung sitzen.

Art. 256 OR (Unterhaltspflicht), Art. 257g OR (Meldepflicht)

Glaskeramik-Kochfeld gesprungenMieterschaft

Warum: Ein Sprung entsteht praktisch immer durch einen Stoss oder ein heruntergefallenes Objekt, also durch Gebrauch, der über die normale Abnutzung hinausgeht. Verrechnet wird nicht der Neupreis, sondern der Zeitwert.

Was tun: Melden und den Zeitwert prüfen. Die Privathaftpflicht deckt solche Schäden an gemieteten Sachen häufig ab. Police anschauen, bevor man selbst zahlt.

Art. 267 OR · Zeitwert berechnen

Geschirrspüler defektVermieterschaft

Warum: Wie beim Backofen: mitvermietetes Gerät, also Sache der Vermieterschaft, ausser der Defekt wurde schuldhaft verursacht.

Was tun: Melden. Sieb und Filter vorher reinigen, das behebt einen Teil der Störungen und gehört ohnehin zum Unterhalt durch die Mieterschaft.

Art. 256 OR

Glasablage oder Fach im Kühlschrank gebrochenMieterschaft

Warum: Zubehörteile wie Ablagen, Gemüsefächer oder Kuchenbleche gelten als kleiner Unterhalt: einfach zu beschaffen, ohne Fachperson zu ersetzen.

Was tun: Ersatzteil beim Gerätehersteller bestellen. Kurz bei der Verwaltung nachfragen, welches Modell verbaut ist, spart Fehlkäufe.

Art. 259 OR (kleiner Unterhalt)

Dampfabzug-Filter verschmutztMieterschaft

Warum: Reinigen und Ersetzen des Fettfilters ist gewöhnlicher Unterhalt und ohne Fachkenntnisse machbar.

Was tun: Filter regelmässig reinigen oder ersetzen. Läuft der Motor nicht mehr, ist es kein Unterhalt mehr, sondern ein Defekt. Dann melden.

Art. 259 OR

Abfluss oder WC verstopftKommt darauf an

Warum: Lässt sich die Verstopfung im eigenen Bereich mit einfachen Mitteln lösen (Sieb, Geruchsverschluss, Pümpel), gehört das zum kleinen Unterhalt. Sitzt sie in der gemeinsamen Leitung oder im Fallstrang, zahlt die Vermieterschaft. Wurde sie nachweislich durch unsachgemässen Gebrauch verursacht, trägt die Mieterschaft die Kosten.

Was tun: Erst den Geruchsverschluss prüfen. Bringt das nichts, melden, bevor eine Firma bestellt wird. Selbst beauftragte Rohrreinigungen werden oft nicht vergütet.

Art. 259 OR, Art. 257g OR

Wasserhahn tropftKommt darauf an

Warum: Eine simple Dichtung zu ersetzen ist kleiner Unterhalt. Ist die Armatur oder die Kartusche defekt und braucht es eine Fachperson, zahlt die Vermieterschaft.

Was tun: Melden, mit Angabe, ob es aus dem Auslauf oder am Anschluss tropft. Tropfendes Wasser kostet, und aus einem feuchten Anschluss wird schnell ein Wasserschaden.

Art. 259 OR

Bad & WC

WC-Deckel oder -Brille gebrochenMieterschaft

Warum: Klassiker des kleinen Unterhalts: günstig, im Baumarkt erhältlich, ohne Fachperson montierbar.

Was tun: Selbst ersetzen. Beim Auszug muss ein passender Deckel montiert sein.

Art. 259 OR

Duschschlauch oder Brause defektMieterschaft

Warum: Verschleissteile, die ohne Werkzeug getauscht werden, also kleiner Unterhalt.

Was tun: Selbst ersetzen. Bleibt es nach dem Tausch undicht, liegt der Fehler an der Armatur. Dann melden.

Art. 259 OR

WC-Spülung läuft dauernd nachVermieterschaft

Warum: Am Spülkasten braucht es eine sanitäre Fachperson. Damit ist die Grenze des kleinen Unterhalts überschritten.

Was tun: Rasch melden. Ein nachlaufendes WC verbraucht mehrere hundert Liter pro Tag, und die Wasserkosten laufen über die Nebenkosten auf alle zurück.

Art. 256 OR

Silikonfugen sind schwarzKommt darauf an

Warum: Die regelmässige Reinigung ist Sache der Mieterschaft. Sind die Fugen altersbedingt porös oder haben sie sich gelöst, ist die Erneuerung Unterhalt der Vermieterschaft.

Was tun: Melden, wenn die Fuge trotz Reinigung schwarz bleibt oder Wasser dahinterläuft. Dann geht es nicht mehr um Optik, sondern um Feuchtigkeit im Bauteil.

Art. 259 OR, Art. 256 OR

Badventilator läuft nicht mehrVermieterschaft

Warum: Teil der Gebäudetechnik. Ohne funktionierende Abluft steigt das Schimmelrisiko deutlich.

Was tun: Melden und den Ausfall datieren. Entsteht später Schimmel, ist die Meldung der entscheidende Beleg.

Art. 256 OR

Kalkablagerungen an Armaturen und DuschwandMieterschaft

Warum: Entkalken gehört zur gewöhnlichen Reinigung und damit zum kleinen Unterhalt. Wird der Kalk über Jahre nicht entfernt, entstehen Schäden an Chrom und Glas, die bei der Abnahme verrechnet werden.

Was tun: Regelmässig entkalken, keine scheuernden Mittel verwenden. Ist die Armatur trotz Entkalkung verstopft oder undicht, ist es ein Defekt. Dann melden.

Art. 259 OR

Wohnräume

Glühbirne oder Leuchtmittel defektMieterschaft

Warum: Das Schulbeispiel des kleinen Unterhalts.

Was tun: Selbst ersetzen. Anders sieht es aus, wenn die Fassung oder eine fest installierte Leuchte defekt ist. Das ist Sache der Vermieterschaft.

Art. 259 OR

Sicherung fliegt immer wieder rausKommt darauf an

Warum: Löst die Sicherung wegen eines eigenen Geräts aus, ist es kein Mangel der Wohnung. Bleibt sie ohne erkennbaren Grund draussen, liegt ein Defekt der Installation vor. Dann zahlt die Vermieterschaft.

Was tun: Geräte einzeln abhängen und testen. Lässt sich kein Verursacher finden, melden und keine eigenen Eingriffe an der Elektroinstallation vornehmen.

Art. 256 OR

Storen oder Rollladen defektVermieterschaft

Warum: Storen sind Gebäudebestandteil. Reparatur und Ersatz braucht eine Fachperson und geht zulasten der Vermieterschaft, sofern der Schaden nicht schuldhaft verursacht wurde.

Was tun: Melden und angeben, welches Fenster betroffen ist und ob die Store noch bewegt werden kann. Das entscheidet über die Dringlichkeit.

Art. 256 OR

Storengurt gerissenKommt darauf an

Warum: Der Gurt ist ein Verschleissteil mit kurzer Lebensdauer. Ob der Ersatz noch kleiner Unterhalt ist, hängt davon ab, ob er ohne Fachperson eingezogen werden kann. Bei vielen Konstruktionen ist das nicht der Fall.

Was tun: Melden statt selbst basteln. Ein falsch eingezogener Gurt beschädigt die Wickelwelle.

Art. 259 OR

Fensterscheibe gesprungenVersicherung prüfen

Warum: Selbst verursachter Glasbruch ist ein typischer Fall für die Privathaftpflicht. Ist die Scheibe ohne Fremdeinwirkung gesprungen, etwa durch Spannungsriss, liegt ein Mangel vor und die Vermieterschaft trägt die Kosten.

Was tun: Sofort melden, denn gesprungenes Glas ist eine Verletzungsgefahr. Ursache und Zeitpunkt festhalten, das entscheidet über die Kostenfolge.

Art. 256 OR, Art. 257g OR

Türschloss klemmt oder Schlüssel abgebrochenKommt darauf an

Warum: Ein altersbedingt schwergängiges Schloss ist Unterhalt der Vermieterschaft. Ein abgebrochener oder verlorener Schlüssel geht zulasten der Mieterschaft, und bei einer Schliessanlage kann das teuer werden.

Was tun: Melden. Bei Schlüsselverlust die Privathaftpflicht anfragen, viele Policen decken Schliessanlagen mit.

Art. 256 OR, Art. 267 OR

Bohrlöcher und Dübel in der WandMieterschaft

Warum: Bohren gehört zum vertragsgemässen Gebrauch, solange es sich um eine übliche Zahl handelt. Beim Auszug sind die Löcher fachgerecht zu schliessen; ist die Wand überdurchschnittlich durchlöchert oder betrifft es Plättli, wird es kostenpflichtig.

Was tun: Vor grösseren Eingriffen (Plättli, Spiegelschrank, Wandheizung) die Verwaltung fragen. In Plättli gebohrte Löcher sind der teuerste Posten dieser Kategorie.

Art. 267 OR

Parkett zerkratztKommt darauf an

Warum: Feine Gebrauchsspuren nach Jahren sind normale Abnutzung und gehen zulasten der Vermieterschaft. Tiefe Kratzer durch verschobene Möbel ohne Filzgleiter sind ein Schaden. Abgerechnet wird zum Zeitwert.

Was tun: Beim Einzug den Zustand im Protokoll festhalten. Ohne Antrittsprotokoll wird die Diskussion beim Auszug zur Aussage gegen Aussage.

Art. 267 OR · Protokoll erstellen

Steckdose oder Schalter ohne StromVermieterschaft

Warum: Die Elektroinstallation gehört zur Mietsache. Arbeiten daran darf ohnehin nur eine Fachperson ausführen.

Was tun: Zuerst die Sicherung prüfen. Bleibt die Dose tot, melden und keinesfalls selbst öffnen.

Art. 256 OR

Zugluft am Fenster, Fenster schliesst nicht dichtVermieterschaft

Warum: Undichte Fenster sind ein Mangel der Gebäudehülle. Sie kosten Heizenergie und können bei längerem Bestehen eine Mietzinsherabsetzung begründen.

Was tun: Melden, mit Angabe welches Fenster und seit wann. Im Winter dringlich behandeln lassen.

Art. 256 OR, Art. 259d OR

Schäden durch HaustiereKommt darauf an

Warum: Kratzspuren an Türrahmen, Parkett oder Fensterbänken gehen über normale Abnutzung hinaus und sind ein Schaden, verrechnet zum Zeitwert. Feine Gebrauchsspuren bleiben Abnutzung.

Was tun: Bei der Abnahme dokumentieren. Die Privathaftpflicht deckt Schäden an gemieteten Sachen häufig ab, Tierhalterhaftpflicht ebenso. Police prüfen.

Art. 267 OR

Vergilbte Wände durch RauchenKommt darauf an

Warum: Rauchen in der Wohnung ist grundsätzlich erlaubt. Übermässiger Nikotinbelag, der über einen normalen Anstrich hinaus behandelt werden muss, geht aber über den vertragsgemässen Gebrauch hinaus.

Was tun: Massgeblich sind Ausmass und Alter des letzten Anstrichs. Ein acht Jahre alter Dispersionsanstrich hat ohnehin keinen Zeitwert mehr.

Art. 267 OR · Zeitwert berechnen

Gebäude & Technik

Heizung fällt ausVermieterschaft

Warum: Eine funktionierende Heizung gehört zum vertragsgemässen Gebrauch. Ein Ausfall ist ein Mangel, und je nach Dauer und Jahreszeit entsteht ein Anspruch auf Herabsetzung des Mietzinses.

Was tun: Sofort melden, Datum und Raumtemperatur notieren. Ist im Winter niemand erreichbar und die Lage dringend, darf nach erfolglosem Kontaktversuch eine Fachperson beigezogen werden. Versuche dokumentieren.

Art. 256 OR, Art. 259a ff. OR

Kein WarmwasserVermieterschaft

Warum: Wie die Heizung Teil der zugesicherten Grundversorgung.

Was tun: Sofort melden und festhalten, seit wann. Bei längerem Ausfall kommt eine Mietzinsherabsetzung in Betracht.

Art. 256 OR, Art. 259d OR

Schimmel an der WandKommt darauf an

Warum: Liegt die Ursache im Gebäude (Kältebrücke, undichte Stelle, fehlende Lüftung), ist es ein Mangel und Sache der Vermieterschaft. Lässt sich ungenügendes Lüften und Heizen nachweisen, trägt die Mieterschaft die Kosten. Die Ursache ist oft strittig und wird im Zweifel von einer Fachperson beurteilt.

Was tun: Sofort melden, mit Foto und Angabe seit wann. Nicht einfach überstreichen. Das beseitigt den Beleg, nicht den Schimmel. Wer nicht meldet, haftet für die Ausbreitung.

Art. 256 OR, Art. 257g OR

Wasserschaden aus der NachbarwohnungVersicherung prüfen

Warum: Schäden am Gebäude laufen über die Gebäudeversicherung, beschädigtes eigenes Mobiliar über die Hausratversicherung, verschuldete Schäden über die Haftpflicht der verursachenden Person.

Was tun: Sofort melden, zuerst der Verwaltung, damit die Ursache gestoppt wird. Alles fotografieren, bevor aufgeräumt wird, und nichts entsorgen, bevor die Versicherung es gesehen hat.

Art. 257g OR

Ungeziefer in der WohnungVermieterschaft

Warum: Ein Befall macht die Wohnung mangelhaft, die Bekämpfung ist grundsätzlich Sache der Vermieterschaft, ausser er wurde nachweislich selbst verursacht, etwa durch mitgebrachte Ware.

Was tun: Sofort melden, nicht selbst mit Mitteln aus dem Baumarkt hantieren. Bei Schaben und Bettwanzen ist eine koordinierte Behandlung mehrerer Wohnungen nötig, sonst wandert der Befall weiter.

Art. 256 OR, Art. 259a OR

Rauchmelder pieptMieterschaft

Warum: Der Batteriewechsel ist ein einfacher Handgriff und damit kleiner Unterhalt.

Was tun: Batterie ersetzen. Piept das Gerät weiter oder ist es fest verdrahtet, melden.

Art. 259 OR

Lift ausser BetriebVermieterschaft

Warum: Gemeinschaftseinrichtung und Teil des zugesicherten Gebrauchs. Bei längerem Ausfall, besonders in oberen Stockwerken, kommt eine Herabsetzung des Mietzinses in Betracht.

Was tun: Melden mit Datum des Ausfalls. Falls Personen betroffen sind, die auf den Lift angewiesen sind, das ausdrücklich erwähnen.

Art. 256 OR, Art. 259d OR

Waschmaschine in der Waschküche defektVermieterschaft

Warum: Gemeinschaftsgeräte gehören zur Mietsache. Ausnahme: eine schuldhaft verursachte Beschädigung.

Was tun: Melden mit Angabe der Maschine und der Störung. Ein Aushang in der Waschküche verhindert, dass zehn Parteien dasselbe melden.

Art. 256 OR

Dachrinne verstopft, Wasser läuft überVermieterschaft

Warum: Aussenbereich und Gebäudehülle sind nie Sache der Mieterschaft.

Was tun: Melden, bevor Feuchtigkeit in die Fassade zieht. Foto von aussen hilft der Verwaltung bei der Einschätzung der Dringlichkeit.

Art. 256 OR

Dauernder Lärm von Nachbarn oder BaustelleVermieterschaft

Warum: Übermässige Immissionen sind ein Mangel der Mietsache. Die Vermieterschaft muss einschreiten. Bei erheblicher Beeinträchtigung kann der Mietzins herabgesetzt werden.

Was tun: Lärmprotokoll führen: Datum, Uhrzeit, Dauer, Art. Ohne dieses Protokoll bleibt die Meldung ein Eindruck statt eines Belegs.

Art. 259a OR, Art. 259d OR

Einbruch: Tür oder Fenster beschädigtVersicherung prüfen

Warum: Der Schaden am Gebäude läuft über die Gebäudeversicherung, gestohlenes Eigentum über die Hausratversicherung.

Was tun: Polizei aufbieten, Rapport verlangen, danach sofort die Verwaltung informieren, damit die Wohnung wieder verschliessbar ist. Rapportnummer in der Meldung angeben.

Art. 257g OR

Bodenheizung wird nicht warmVermieterschaft

Warum: Teil der Gebäudetechnik. Häufig ist der hydraulische Abgleich oder ein Stellantrieb die Ursache, beides Sache der Vermieterschaft.

Was tun: Melden, mit Angabe welche Räume betroffen sind und ob es früher funktioniert hat. Diese Angabe spart der Fachperson den halben Suchlauf.

Art. 256 OR

Kellerabteil feucht oder muffigKommt darauf an

Warum: Ein gewisses Mass an Feuchtigkeit ist in Altbaukellern normal und kein Mangel. Steht Wasser, bilden sich Salzausblühungen oder werden gelagerte Sachen beschädigt, ist es Sache der Vermieterschaft.

Was tun: Melden, mit Foto und Angabe seit wann. Wertvolles nicht im Keller lagern, solange die Ursache nicht geklärt ist.

Art. 256 OR, Art. 257g OR

Wasser läuft auf dem Balkon nicht abVermieterschaft

Warum: Die Entwässerung gehört zum Gebäude. Stehendes Wasser gefährdet die Abdichtung und darunterliegende Bauteile.

Was tun: Ablauf von Laub befreien, das gehört zur gewöhnlichen Reinigung. Läuft es danach immer noch nicht ab, melden. Hier wird aus einem kleinen Problem schnell ein Bauschaden.

Art. 256 OR

Schadensmeldung schreiben

Eine Meldung, die alles enthält, was die Verwaltung braucht, um sofort zu handeln, statt dreimal nachzufragen. Als PDF ausdrucken oder als Text in eine Mail kopieren.

Vorschau

Formular ausfüllen, die Meldung entsteht hier mit.
Diese Meldung geht auch in 30 Sekunden

In Rently scannen Mieter:innen den QR-Code im Treppenhaus, fotografieren den Schaden und schicken ab, ohne App und ohne Konto.

Ansehen

Die Grenze heisst nicht Franken, sondern Fachwissen

Nach Art. 259 OR trägt die Mieterschaft die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen. Entscheidend ist dabei in erster Linie nicht der Betrag, sondern die Art der Arbeit: Was ohne Fachkenntnisse mit einfachen Handgriffen erledigt werden kann, ist kleiner Unterhalt. Sobald eine Fachperson nötig ist, endet die Zuständigkeit der Mieterschaft.

Als Anhaltspunkt kursieren Beträge von rund 150 bis 250 Franken pro Einzelfall, teils auch ein Prozent des Netto-Jahresmietzinses. Das sind Grössenordnungen aus der Praxis, kein gesetzlicher Grenzwert. Und: Klauseln im Mietvertrag, welche der Mieterschaft deutlich mehr aufbürden, sind nicht unbeschränkt gültig.

Melden ist Pflicht und schützt vor Kosten

Nach Art. 257g OR müssen Mängel, welche die Mieterschaft nicht selbst beseitigen muss, gemeldet werden. Wer das unterlässt, haftet für Folgeschäden. Aus einem feuchten Anschluss unter dem Lavabo wird ein Wasserschaden im Parkett, und dann verschiebt sich die Kostenfrage.

Umgekehrt gilt: Eine dokumentierte Meldung mit Datum und Foto ist der beste Schutz. Sie beweist, dass gehandelt wurde, und ab wann die Verwaltung im Bild war.

Was in eine gute Meldung gehört

  • Wo genau: Liegenschaft, Wohnung, Raum. «Im Bad» reicht nicht, wenn es drei Nassbereiche gibt.
  • Was konkret: nicht «Bad kaputt», sondern «Abfluss Dusche läuft nicht ab, staut bis über die Wanne».
  • Seit wann: das Datum entscheidet später über Haftung und Herabsetzung.
  • Was bereits versucht wurde: spart einen Handwerkerbesuch, der nichts bringt.
  • Foto: ersetzt drei Rückfragen.
  • Erreichbarkeit: der häufigste Grund für Verzögerungen ist nicht der Handwerker, sondern die Terminfindung.

Wenn nichts passiert

Reagiert die Verwaltung nicht, lohnt sich vorab ein Blick darauf, was das kostet: Mietzinsreduktion berechnen. Dann wird schriftlich nachgefasst und eine angemessene Frist zur Behebung gesetzt. Bleibt die Behebung aus, stehen der Mieterschaft nach Art. 259a ff. OR weitere Rechte zu: Beseitigung des Mangels, Herabsetzung des Mietzinses, Schadenersatz und, nach schriftlicher Androhung, die Hinterlegung des Mietzinses bei der von den Kantonen bezeichneten Stelle (Art. 259g OR). Hinterlegen ohne vorherige Androhung ist ein Fehler, der teuer werden kann: Der Mietzins gilt dann als nicht bezahlt.

Der Sonderfall Dringlichkeit

Drängt eine Reparatur wegen Dringlichkeit, etwa ein Heizungsausfall bei Wintereinbruch oder ein Wasseraustritt, und ist die Verwaltung nicht erreichbar, darf die Mieterschaft eine Fachperson beiziehen. Bedingung: Der Kontaktversuch muss ernsthaft und dokumentiert sein. Wer bei einem gewöhnlichen Defekt einfach selbst bestellt, bleibt auf der Rechnung sitzen.

Häufige Fragen

Wer zahlt einen verstopften Abfluss?

Das hängt von Ursache und Ort ab: einfache Verstopfung im eigenen Bereich ist kleiner Unterhalt, eine Verstopfung im Fallstrang oder in der gemeinsamen Leitung Sache der Vermieterschaft. Nachweislich unsachgemässer Gebrauch geht zulasten der Mieterschaft. Wichtig: zuerst melden, dann reparieren lassen.

Darf ich die Reparatur selbst in Auftrag geben?

Nur bei echter Dringlichkeit und nach erfolglosem Kontaktversuch. Sonst gilt: melden, Frist setzen, abwarten. Eigenmächtig bestellte Handwerker werden in der Regel nicht vergütet.

Was steht im Mietvertrag zum kleinen Unterhalt?

Viele Verträge enthalten eine Liste oder einen Höchstbetrag. Solche Klauseln sind zulässig, solange sie sich im Rahmen des Ortsgebrauchs bewegen. Sie können die gesetzliche Regelung aber nicht beliebig ausweiten.

Ich bin Verwaltung, wozu brauche ich das?

Als Antwort, die man verschicken kann. Die Zuordnung hier ersetzt die Diskussion am Telefon durch einen Link. Und der Meldungs-Generator zeigt Mietenden, welche Angaben Sie brauchen. Das ist der eigentliche Zeitgewinn.

Werden meine Eingaben gespeichert?

Nein. Die Meldung entsteht im Browser und wird nur lokal zwischengespeichert, damit beim Neuladen nichts verloren geht. An unsere Server geht kein Inhalt.

Die Zuordnungen bilden die übliche Praxis in der Deutschschweiz ab, Stand August 2026, ohne Gewähr. Massgeblich sind der Mietvertrag, der Ortsgebrauch und die konkrete Ursache; im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde. Keine Rechtsberatung.

So kommen solche Meldungen bei Ihnen an: vollständig, mit Foto

Genau diese Angaben fragt Rently bei jeder Meldung ab. Mietende scannen den QR-Code im Treppenhaus, machen ein Foto und schicken ab, ohne App und ohne Konto. Bei Ihnen landet ein strukturierter Fall statt einer Sprachnachricht auf der Combox.

QR-Code statt Telefon

Aushang im Treppenhaus, Link scannen, melden. Keine Installation, kein Passwort.

Foto gehört dazu

Bild, Ort und Zeitpunkt kommen mit. Die Rückfrage «wo genau?» entfällt.

Status statt Nachfragen

Mietende sehen, was mit ihrer Meldung passiert. Das halbiert die Anrufe.

Termin und Handwerker

Terminvorschläge, Chat und Weitergabe an den Handwerker im selben Fall.

Free-Tarif: bis 3 Wohnungen, 5 Mieter:innen und 5 Schadensmeldungen pro Monat dauerhaft gratis, mit allen Funktionen.

Sie mieten selbst?

Dann nützt Ihnen die Meldung oben sofort. Und falls Ihre Verwaltung noch Zettel und Combox verwendet: Der Hinweis auf einen QR-Code im Treppenhaus kostet nichts und erspart beim nächsten Schaden das dritte Telefonat.

Passt dazu

Verfügbar

Wohnungsübergabeprotokoll

Zustand bei Einzug und Auszug festhalten. Die Basis jeder Diskussion über Schäden.

Verfügbar

Lebensdauer & Zeitwert

Wenn feststeht, wer zahlt: wie viel es zum Zeitwert überhaupt noch ist.

Verfügbar

Mietzinsreduktion

Was es kostet, wenn ein gemeldeter Mangel liegen bleibt. Tagesgenau.

Verfügbar

Mietzinsrechner

Anpassung nach Referenzzinssatz, Teuerung und Kostensteigerung.

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