Zulasten Mieterschaft
In Rently melden Mieter:innen Schäden per QR-Code mit Foto, dokumentiert mit Datum, als Grundlage für jede Forderung.
Abrechnung
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Lebensdauertabelle
Auszug mit den Positionen, die bei einer Wohnungsabnahme am häufigsten vorkommen. Ein Klick auf «Übernehmen» setzt den Wert oben in den Rechner.
Ratgeber
So wird der Zeitwert berechnet
Bauteile nutzen sich ab, und zwar unabhängig davon, wer in der Wohnung wohnt. Deshalb schuldet die Mieterschaft bei einem Schaden nie den Neupreis, sondern nur den Teil der Lebensdauer, den sie der Vermieterschaft vorzeitig genommen hat.
Restlebensdauer = Lebensdauer − Alter des Bauteils
Beispiel: Ein Spannteppich kostet neu CHF 1'200 und hat eine Lebensdauer von 10 Jahren. Beim Auszug ist er 7 Jahre alt und durch einen Brandfleck unbrauchbar. Rechnung: 1'200 ÷ 10 × 3 = CHF 360 zulasten der Mieterschaft. Die restlichen CHF 840 entfallen auf die bereits verbrauchte Lebensdauer und trägt die Vermieterschaft. Sie hätte den Teppich in drei Jahren ohnehin ersetzen müssen.
Wenn die Lebensdauer abgelaufen ist
Ist das Bauteil älter als seine Lebensdauer, beträgt der Zeitwert null. Dann kann auch bei einem Schaden nichts mehr verrechnet werden. Ein zwölfjähriger Teppich mit Brandloch kostet die Mieterschaft nichts, ausser allenfalls Reinigungs- oder Entsorgungskosten, die separat anfallen.
Reparatur statt Ersatz
Wird das Bauteil nicht ersetzt, sondern repariert, sind die tatsächlichen Reparaturkosten geschuldet, höchstens aber der Zeitwert. Kostet die Reparatur mehr, als das Bauteil noch wert ist, bleibt es beim Zeitwert. Der Rechner oben berücksichtigt das, wenn Sie oben auf «Reparatur» umstellen.
Kleiner Unterhalt: unabhängig von der Lebensdauer
Nach Art. 259 OR trägt die Mieterschaft die kleinen, für den gewöhnlichen Unterhalt erforderlichen Reinigungen und Ausbesserungen. Diese Positionen sind in der Tabelle mit kleiner Unterhalt markiert und werden voll belastet, ohne Zeitwertberechnung. Faustregel: was ohne Fachperson und mit kleinem Betrag zu erledigen ist, etwa ein Duschschlauch oder eine Dichtung.
Normale Abnutzung ist kein Schaden
Bevor überhaupt gerechnet wird, ist die Vorfrage zu klären: Liegt ein Schaden vor oder vertragsgemässe Abnutzung? Nach Art. 267 Abs. 1 OR muss die Wohnung in dem Zustand zurückgegeben werden, der sich aus dem vertragsgemässen Gebrauch ergibt. Ein abgelaufener Teppich, vergilbte Wandfarbe, Gebrauchsspuren an der Küchenabdeckung: kein Schaden. Ein Brandloch, ein Riss, eine gesprungene Glaskeramik: Schaden.
Und der Zeitpunkt zählt: Mängel, für welche die Mieterschaft einzustehen hat, sind bei der Rückgabe sofort zu rügen (Art. 267a OR), sonst sind die Ansprüche verwirkt. Deshalb gehört der Befund ins Übergabeprotokoll, bevor gerechnet wird: Protokoll hier erstellen.
Häufige Fragen
Sind die Werte der Lebensdauertabelle verbindlich?
Nein, es handelt sich um eine Empfehlung von HEV Schweiz und dem Mieterinnen- und Mieterverband, nicht um Gesetzesrecht. Schlichtungsbehörden und Gerichte ziehen sie aber regelmässig als Massstab bei. Wer davon abweicht, sollte begründen können, warum, etwa bei nachweislich besserer Qualität.
Was ist mit dem Alter, wenn ich es nicht kenne?
Ohne belegtes Einbau- oder Ersatzdatum lässt sich der Zeitwert nicht sauber begründen. In der Praxis wird dann vom Baujahr oder der letzten Sanierung ausgegangen. Wer Belege hat, dokumentiert sie. Im Streitfall trägt die Vermieterschaft die Beweislast für ihre Forderung.
Gilt die Rechnung auch für den Anstrich?
Ja, mit demselben Prinzip. Ein Dispersionsanstrich hat eine Lebensdauer von rund 8 Jahren. Wurde vor 6 Jahren gestrichen und muss wegen Beschädigung neu gestrichen werden, trägt die Mieterschaft rund einen Viertel der Kosten.
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Ersetzt das eine Rechtsberatung?
Nein. Die Angaben sind allgemeine Informationen, Stand August 2026, ohne Gewähr. Im Streitfall entscheidet die Schlichtungsbehörde, und die schaut auf den Einzelfall, nicht auf einen Rechner.
Die Lebensdauerwerte sind Richtwerte in Anlehnung an die paritätische Lebensdauertabelle und hier als Auszug wiedergegeben. Massgeblich sind die aktuelle Originalausgabe, der Mietvertrag und die gesetzlichen Bestimmungen. Keine Rechtsberatung.
Der Zeitwert ist nur die halbe Arbeit
Damit sich eine Forderung durchsetzen lässt, braucht es den Befund vom Abgabetag, mit Foto, Datum und Unterschrift. In Rently entsteht das Protokoll direkt bei der Abnahme am Handy, bleibt bei der Wohnung archiviert und lässt sich als PDF weitergeben.
Free-Tarif: bis 3 Wohnungen, 5 Mieter:innen und 5 Schadensmeldungen pro Monat dauerhaft gratis, mit allen Funktionen.
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